H302 | Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. |
H373 | Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P264 | Nach Handhabung … gründlich waschen. |
P270 | Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. |
P301 | BEI VERSCHLUCKEN: |
P312 | Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen. |
P314 | Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
P501 | Inhalt/Behälter … zuführen. |
Die Kühlflüssigkeit von EUROL 1 Liter -26°C ist ein hochwertiges Kühlmittel, dass einen Schutz bis -26°C bietet und vor Korrosoin schützt.
Baugruppen: | Destilliertes Wasser & Kühlflüssigkeit |
UNIVERSAL: | Universal passend |
70
UNIVERSAL: | Universal passend |
Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Örtliche Vorschriften (Abfall)
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Empfehlungen für die Abfallentsorgung:
Entsorgung gemäß den örtlichen bzw. nationalen Sicherheitsvorschriften. Nicht in die
Kanalisation oder die Umwelt ableiten.
Zusätzliche Hinweise:
Gefährlicher Abfall.
Ökologie - Abfallstoffe:
Leere Behälter mit Rückständen des Produkts (Feststoffen, Flüssigkeiten und/oder Dämpfen)
können eine Gefahr darstellen. Nicht unter Druck setzen, schneiden, schweißen, hartlöten,
löten, bohren, schleifen oder den Behälter der Hitze, Flammen, Funken, statischer Elektrizität
oder anderen Zündquellen aussetzen. Es besteht Explosionsgefahr mit möglichen
Verletzungen oder Todesfolgen. Leere Behälter sollten vollständig geleert, richtig verschlossen
und sofort an eine Wiederaufarbeitungsstelle gegeben oder sachgerecht entsorgt werden.
Nicht restentleerte Behälter einer entsprechend genehmigten Sondermüllsammelstelle
zuführen.
EAK-Code:
16 01 14 - Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
15 01 10 - Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche
Stoffe verunreinigt sind
Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Örtliche Vorschriften (Abfall)
Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
Empfehlungen für die Abfallentsorgung:
Entsorgung gemäß den örtlichen bzw. nationalen Sicherheitsvorschriften. Nicht in die
Kanalisation oder die Umwelt ableiten.
Zusätzliche Hinweise:
Gefährlicher Abfall.
Ökologie - Abfallstoffe:
Leere Behälter mit Rückständen des Produkts (Feststoffen, Flüssigkeiten und/oder Dämpfen)
können eine Gefahr darstellen. Nicht unter Druck setzen, schneiden, schweißen, hartlöten,
löten, bohren, schleifen oder den Behälter der Hitze, Flammen, Funken, statischer Elektrizität
oder anderen Zündquellen aussetzen. Es besteht Explosionsgefahr mit möglichen
Verletzungen oder Todesfolgen. Leere Behälter sollten vollständig geleert, richtig verschlossen
und sofort an eine Wiederaufarbeitungsstelle gegeben oder sachgerecht entsorgt werden.
Nicht restentleerte Behälter einer entsprechend genehmigten Sondermüllsammelstelle
zuführen.
EAK-Code:
16 01 14 - Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
15 01 10 - Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche
Stoffe verunreinigt sind
Name | EUROL |
---|---|
Firma | Eurol GmbH |
Strasse | Bahnhofstraße 89 |
Ort | 52499 Baesweiler |
Land | Deutschland |
r.sachs@eurol.com |