Einspurfahrzeuge wurden von der situativen Winterreifenpflicht befreit in Deutschland. Das heißt Roller, Mofas, und Motorräder dürfen ab sofort auch bei Schnee, Schneematsch oder vereisten Straßen mit ihrer normalen Bereifung fahren ohne den Verlust des Versicherungsschutzes oder eine Strafe zu riskieren.
Allerdings wurde der Vermerk „besondere zusätzliche erhöhte Sorgfaltspflicht bei winterlichen Verhältnissen“ in die StVO mit aufgenommen. Das heißt, der Fahrer darf bei winterlichen Verhältnissen keine Spazierfahrten machen. Er muss vor Antritt der Fahrt prüfen ob die Fahrt auch nötig ist, oder er nicht auch öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann. Der Mindestabstand, also der halbe Tachowert in Metern, darf auf gar keinen Fall unterschritten werden und es gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Um diesen Auflagen zu entgehen, haben wir für viele verschiedene Rollermodelle Winterreifen mit Alpine-Symbol im Sortiment, welche die gesetzlichen Anforderungen eines Winterreifens erfüllen.
Winterreifen und Sommerreifen unterscheiden sich in drei wesentlichen Merkmalen:
In der Gummimischung, im Aufbau und im Laufflächenprofil.
- höherer Anteil an Naturkautschuk, wodurch der Reifen auch bei niedrigen Temperaturen geschmeidig bleibt.
- tiefe und breite Profilrillen für eine bessere Schneeaufnahme, da nichts besser auf Schnee haftet als Schnee selbst.
- Winterreifen haben tausende winzige Einschnitte (Lamellen) im Profil, welche sich in Schnee, Eis und Matsch verkanten und dadurch eine bessere Haftung zur Straße gewähren.
Wir empfehlen Winterreifen, sobald die Temperaturen ständig unter 7°C fallen.