Der Fehling Schutzbügel / Sturzbügel ist speziell für Daelim VL 125 Daystar Modelle von 2000 bis 2005 und Daystar 125 FI ab 2007 entwickelt. Er bietet effektiven Schutz für Ihr Motorrad, um es vor kostspieligen Reparaturen bei Sturzschäden zu bewahren.
Dieser hochwertige Schutzbügel schützt den Motor, den Rahmen, die Verkleidung und den Tank Ihres Motorrads bei einem Sturz. Er ist robust konstruiert, um die besten Schutzeigenschaften zu bieten, ohne dabei die Optik des Motorrads zu beeinträchtigen.
Die Montage des Schutzbügels ist unkompliziert, da keine Veränderungen am Rahmen oder der Verkleidung erforderlich sind. Sie können den Schutzbügel direkt und ohne zusätzlichen Aufwand anbringen. Zudem ist keine Eintragung oder Vorführung beim TÜV erforderlich.
Alle zum Anbau benötigten Teile sind im Lieferumfang enthalten, was eine schnelle und einfache Montage ermöglicht. Wählen Sie den Fehling Schutzbügel für zuverlässigen Schutz und sorgenfreies Fahren.
Baugruppen: | Motorschutz, Schutzbügel & Sturzbügel |
DAELIM: | VL 125 Daystar BA1BLS 4T AC 08-17, VL 125 Daystar CBS BA1BG 4T AC 17, VL 125 Daystar Classic VL125FK Spoke-Rim 4T AC 02-03, VL 125 Daystar Classic VL125FK Spoke-Rim 4T AC 02-05, VL 125 Daystar VL125FK 4T AC 00-07, VL 125 Daystar VL125FK 4T AC 00-03 |
DAELIM: | VL 125 Daystar BA1BLS 4T AC 08-17 VL 125 Daystar CBS BA1BG 4T AC 17 VL 125 Daystar Classic VL125FK Spoke-Rim 4T AC 02-03 VL 125 Daystar Classic VL125FK Spoke-Rim 4T AC 02-05 VL 125 Daystar VL125FK 4T AC 00-07 VL 125 Daystar VL125FK 4T AC 00-03 |
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Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
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Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Name | FEHLING |
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Firma | Ernst Fehling GmbH & Co. Metallwarenfabrik |
Strasse | Mendener Str. 1 |
Ort | 58739 Wickede (Ruhr) |
Land | Deutschland |
info@fehling.de |