H226 | Flüssigkeit und Dampf entzündbar. |
H336 | Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
H412 | Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P210 | Von Hitze, heissen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. |
P261 | Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. |
P271 | Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. |
P273 | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. |
P403 | An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. |
P235 | Kühl halten. |
P501 | Inhalt/Behälter … zuführen. |
Hochwertiges Luftfilteröl vom Markenhersteller MOTUL.
Geeignet für alle Schaumstoff-Filter im Offroad und Straßeneinsatz zu einem sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis.
Mit Hilfe von Luftfilteröl werden Schmutz, Spritz- und Regenwasser am Eindringen in den Filter gehindert und sorgt für eine deutlich höhere Filterwirkung bei gleichem Luftdurchsatz.
Sie müssen einfach den neuen Luftfilter in das Luftfilteröl einlegen und anschließend gut ausdrücken.
Gefahrstoffkennzeichnung nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptionen
Inhalt: 1000ml
Baugruppen: | Wartungsmittel |
UNIVERSAL: | Universal passend, Universal Motorrad, Universal Mofa, Universal ATV, Universal Maxiscoot, Universal Automatik, Universal Vespa und Classic, Universal Sonstiges, Universal Schaltmoped |
UNIVERSAL: | Universal passend Universal Motorrad Universal Mofa Universal ATV Universal Maxiscoot Universal Automatik Universal Vespa und Classic Universal Sonstiges Universal Schaltmoped |
HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Abfälle des Gemischs und/oder ihr Behältnis(s) sind entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG zu entsorgen.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer einleiten.
Abfälle:
Die Abfallentsorgung muss ohne Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Luft, Böden, Fauna und Flora erfolgen.
Entsorgung oder Verwertung gemäß gültiger Gesetzgebung vorzugsweise durch einen zugelassenen Abfallsammler oder einen Entsorgungsfachbetrieb.
Boden oder Grundwasser nicht verseuchen, Abfälle nicht in der Umwelt entsorgen.
Verschmutzte Verpackungen:
Behälter nur restentleert entsorgen. Etikett(en) auf dem Behälter nicht entfernen.
Rückgabe an ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen.
HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Abfälle des Gemischs und/oder ihr Behältnis(s) sind entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG zu entsorgen.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer einleiten.
Abfälle:
Die Abfallentsorgung muss ohne Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Luft, Böden, Fauna und Flora erfolgen.
Entsorgung oder Verwertung gemäß gültiger Gesetzgebung vorzugsweise durch einen zugelassenen Abfallsammler oder einen Entsorgungsfachbetrieb.
Boden oder Grundwasser nicht verseuchen, Abfälle nicht in der Umwelt entsorgen.
Verschmutzte Verpackungen:
Behälter nur restentleert entsorgen. Etikett(en) auf dem Behälter nicht entfernen.
Rückgabe an ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen.