Die Bremsbeläge 2EXTREME 3048 sind speziell für Ihre Yamaha XT 125 R XT125 XT125R Modelle der Baujahre 2005 bis 2012 entwickelt worden. Diese Bremsbeläge sind organisch und bieten eine lange Lebensdauer sowie ein zuverlässiges Bremsverhalten. Gefertigt aus hochwertigen Materialien, gewährleisten sie ausgezeichnete Leistungen sowohl im Alltag als auch bei anspruchsvollen Fahrbedingungen. Bei der Produktion dieser Bremsbeläge stehen Qualität und Sicherheit im Mittelpunkt, was durch die ECE R 90 Norm Zertifizierung unterstrichen wird. Der Einsatz von hochwertigen Materialien ermöglicht eine beeindruckende Beständigkeit gegen Fading und eine lange Lebensdauer, selbst unter extremen Bedingungen.
Technische Daten:
- Material: Organisch
- Zertifizierung: ABE/KBA-Nummer, ECE R 90 Norm
- Einbauposition: Vorne
- Maße: 50 mm x 47,2 mm x 7 mm
- Vergleichsnummern: FA350, SFA350, FDB2128, FD0323, 773, 7048, MCB700, MCB735EC
- Lieferumfang: 2x Bremsbeläge
| Baugruppen: | Bremsbeläge & Bremsbacken |
| YAMAHA: | XT 125 R 7401A 4T AC 05-06, XT 125 R 7401E 4T AC 07, XT 125 R 7401G 4T AC 08-12, XT 125 X 7401B 4T AC 05-06, XT 125 X 7401H 4T AC 08-11, XT 125 X 7401F 4T AC 07 |
| YAMAHA: | XT 125 R 7401A 4T AC 05-06 XT 125 R 7401E 4T AC 07 XT 125 R 7401G 4T AC 08-12 XT 125 X 7401B 4T AC 05-06 XT 125 X 7401H 4T AC 08-11 XT 125 X 7401F 4T AC 07 |
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Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
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Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektrogeräten, ist der Verkäufer verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
In ausgedienten Elektrogeräten stecken wertvolle und teils seltene Rohstoffe, wie zum Beispiel Kupfer, Aluminium, Gold oder Neodym. Wenn diese Rohstoffe recycelt und zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. Außerdem enthalten Elektrogeräte mitunter auch gesundheitsgefährliche oder umweltschädliche Substanzen, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen. Diese Stoffe dürfen nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen und werden deshalb durch das Recycling fachgerecht entsorgt. Elektrogeräte sind daher einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Daneben sind Altbatterien und Altakkumulatoren vor Abgabe der Altgeräte von diesen zu trennen.
Sie können die Altgeräte nach Gebrauch in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Die Adressen der kommunalen Sammelstellen erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Daneben können Sie beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts bei uns im Ladenlokal ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abgeben. Wenn Sie Ihr schweres Altgerät nicht zu einer Sammelstelle bringen können, raten wir dazu, die Abholung von zu Hause vor dem Kauf genau zu vereinbaren. Bei Kleingeräten können Sie uns diese auch zusenden, das Porto der Rücksendung erstatten wird Ihnen erstattet, die Verpackungskosten können auf Sie zukommen.
Als Endnutzer sind Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich. = Elektro- bzw. Elektronikgerät darf nicht in den Hausmüll gegeben werden. |
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die
Kanalisation gelangen lassen.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
| Name | 2EXTREME |
|---|---|
| Firma | Scooter Deluxe GmbH |
| Strasse | Am Schürmannshütt 30 |
| Ort | 47441 Moers |
| Land | Deutschland |
| info@roller.com |
