H319 | Verursacht schwere Augenreizung. |
P101 | Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
P102 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
P262 | Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. |
Hochwirksamer Felgenreiniger vom Markenhersteller MOTUL.
Geeignet für alle Arten von Motorradfelgen (Alu-Felgen, verchromte, beschichtete oder lackierte Stahlfelgen).
Entfernt selbst hartnäckige Verschmutzungen wie Bremsstaub schnell und schonend.
Inhalt: 400ml
Baugruppen: | Reinigungsmittel |
UNIVERSAL: | Universal passend, Universal Motorrad, Universal Mofa, Universal ATV, Universal Maxiscoot, Universal Automatik, Universal Vespa und Classic, Universal Sonstiges, Universal Schaltmoped |
UNIVERSAL: | Universal passend Universal Motorrad Universal Mofa Universal ATV Universal Maxiscoot Universal Automatik Universal Vespa und Classic Universal Sonstiges Universal Schaltmoped |
HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Abfälle des Gemischs und/oder ihr Behältniss sind entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG zu entsorgen.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer einleiten.
Abfälle :
Die Abfallentsorgung muss ohne Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Luft, Böden, Fauna und Flora erfolgen.
Entsorgung oder Verwertung gemäß gültiger Gesetzgebung vorzugsweise durch einen zugelassenen Abfallsammler oder einen Entsorgungsfachbetrieb.
Boden oder Grundwasser nicht verseuchen, Abfälle nicht in der Umwelt entsorgen.
Verschmutzte Verpackungen :
Behälter nur restentleert entsorgen. Etikett(en) auf dem Behälter nicht entfernen.
Rückgabe an ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen.
HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Abfälle des Gemischs und/oder ihr Behältniss sind entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG zu entsorgen.
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer einleiten.
Abfälle :
Die Abfallentsorgung muss ohne Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Luft, Böden, Fauna und Flora erfolgen.
Entsorgung oder Verwertung gemäß gültiger Gesetzgebung vorzugsweise durch einen zugelassenen Abfallsammler oder einen Entsorgungsfachbetrieb.
Boden oder Grundwasser nicht verseuchen, Abfälle nicht in der Umwelt entsorgen.
Verschmutzte Verpackungen :
Behälter nur restentleert entsorgen. Etikett(en) auf dem Behälter nicht entfernen.
Rückgabe an ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen.